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Philipp Heinz

geb. 1974, verheiratet, 1 Tochter und 2 Söhne

Jurastudium und Referendariat in Göttingen, Dresden, Neuruppin und Berlin

Anwaltszulassung 2003

Tätigkeitsschwerpunkte: Immissionsschutzrechtliche Großverfahren (wie z.B. Abfallverbrennungsanlagen und Kohlekraftwerke); Bauplanungsrecht (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Regionalplanung, Raumordnung); europäisches Anlagen- und Naturschutzrecht (IVU-Richtlinie, Umweltinformationsvorschriften, Aarhuus-Prozess, Verbandsklage, Vogelschutzrichtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie).

Bereits seit der Schulzeit ehrenamtlich aktiv im Umweltschutz. Mitorganisator von bundesweiten Kampagnen im Bereich Abfallvermeidung / Resourcenschonung. Mitgründung und jahrelang im Vorstand des Göttinger Umweltzentrums u.v.a.m. Mitarbeiter beim Informationsdienst Umweltrecht e.V (IDUR).

 

 

Umweltrecht

Umwelt- und Naturschutz und der Einsatz für nachhaltige Entwicklung ist sein zentrales Anliegen und Antrieb seines beruflichen Tuns.

 

Der Nachhaltigkeitsrat definiert nachhaltige Entwicklung so:

 

"Nachhaltige Entwicklung heißt, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Zukunftsfähig wirtschaften bedeutet also: Wir müssen unseren Kindern und Enkelkindern ein intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches Gefüge hinterlassen. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben."

 

 

Vgl. auch www.nachhaltigkeitsrat.de oder www.umweltrat.de

 

 Die Arbeitsbereiche von Philipp Heinz sind:

 

 

 

Kontakt

Rechtsanwalt Philipp Heinz, Grolmanstraße 39, 10623 Berlin,

Tel.: 030/280095-0, Fax: 030/280095-15,

Mail: kanzlei[at]philipp-heinz.de

Web: www.philipp-heinz.de

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